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Kassensicherungsverordnung – KassenSichV – Cloud TSE

ibelsa – natürlich heißt es bei uns Cloud-TSE

Einfach, flexibler, kostengünstiger und zukunftssicher!
Kundeninformation August 2020

Liebe Kundinnen und Kunden

Ab September wird Ihnen eine Bestelloption für unsere TSE zur Verfügung stehen. Bitte beachten Sie, dass Sie unabhängig von einer möglichen Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung über den 30.09.2020 hinaus, gesetzlich verpflichtet sind bis zum 01.10.2020 eine TSE zu bestellen!

Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Zertifizierung unserer  Technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Wir möchten Ihnen erläutern, welche Erweiterungen die ibelsa GmbH für Sie zur Verfügung stellt, sowie die Zeitschiene der Implementierung darlegen und Ihnen unseren Partner fiskaly Germany GmbH vorstellen, mit dem wir gemeinsam die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung und die Implementierung der TSE umsetzen.

Umsetzung mit starkem Partner

Als technischen Partner hat die ibelsa GmbH mit fiskaly einen bewährten Partner ausgewählt, der bereits über große Erfahrung bei der Fiskalisierung von Geschäftsfällen, insbesondere durch die Umsetzung der Registrierkassensicherheitsverordnung (RKSV) in Österreich, besitzt. Für die Umsetzung, speziell auf dem deutschen Markt, hat unser Partner eine Niederlassung in Deutschland gegründet. Die renommierten Finanz- und Technikexperten von fiskaly arbeiten eng mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bzgl. der Zertifizierung der cloudbasierten TSE zusammen und sind nicht nur in den Arbeitskreisen vertreten, sondern auch maßgeblich an der Entwicklung der Sicherheitsstandards des BSI beteiligt. Dadurch ist gewährleistet, dass wir im Bezug auf die technischen Anforderung von Seiten des BSI immer schnellst- und bestmöglich reagieren können und Ihnen die TSE fristgerecht anbieten werden.

Nichtbeanstandungsregel

Das BSI, als zuständige Behörde für die Zertifizierung, das Bundesministerium der Finanzen, sowie die Finanzministerien einiger Bundesländer, haben in den letzten Wochen wichtige Informationen, insbesondere bzgl. einer Nichtbeanstandungsregel und der Bereitstellung einer eigenen Cloud-Sicherheitseinheit, auf welche wir nachfolgend eingehen werden, kommuniziert:

Das Bundesministerium der Finanzen hat noch einmal darauf hingewiesen, dass die Nichtbeanstandungsregel zum 30.09.2020 enden wird. Davon abweichend haben einige Bundesländer beschlossen die Nichtbeanstandungsregel, unter bestimmten Bedingungen, bis zum 31.03.2021 zu verlängern. Weitere Bundesländer sind im Moment in der Prüfung, sich diesen Regelungen anschließen.

Als Voraussetzung für eine Fristverlängerung wird bei den meisten Finanzministerien folgendes genannt:

  • Die TSE muss bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister bis zum 30. September 2020 nachweislich und verbindlich bestellt worden sein.

oder

  • Der Einbau einer cloud-basierten TSE ist vorgesehen, diese ist jedoch nachweislich noch nicht verfügbar.

Ob Ihr Bundesland eine entsprechende Fristverlängerung beschlossen hat und wenn unter welchen Voraussetzungen, entnehmen Sie bitte den Informationen auf der jeweiligen Seite des für Sie zuständigen Finanzministeriums. Ab September können Sie die TSE über einen entsprechenden Bestellbutton in Ihrem ibelsa.backend bestellen. Das genaue Datum werden wir Ihnen zeitnah mitteilen.  Zusammen mit fiskaly stellen wir das vom BSI eigens entwickelte Schutzprofil zur Verfügung. Somit sind Sie bestmöglich aufgestellt. Das BSI-Schutzprofil befindet sich derzeit beim BSI selbst noch in der Zertifizierung. Alle Mitwirkenden haben uns deutlich kommuniziert, dass der Schritt der Zertifizierung bis Ende September abgeschlossen sein wird.

Sie müssen tätig werden! Bitte beachten Sie, dass Sie als Betreiber zur Aktivierung der TSE verpflichtet sind, sobald Sie Umsätze generieren, die Geschäftsvorfälle nach der Kassensicherungsverordnung und den Anwendungserlass zur Abgabenordnung nach § 146a AO resultieren und somit ibelsa.rooms benutzen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die TSE nicht automatisch aktiviert wird. Sie müssen diese fristgerecht bei uns bestellen. Wird diese Bestellung nicht durch Sie durchgeführt, wird die ibelsa GmbH keinerlei Haftung für Ihre aus diesem Umstand resultierenden rechtlichen Folgen, insbesondere Bußgelder, übernehmen.

TSE-Modul (Umfang und Funktionen)

Mit Aktivierung der TSE werden Sie Zugang auf ein neues Dashboard erhalten. Über dieses werden Sie Zugriff auf die Speichereinheit, auf der die von der TSE erfassten Daten abgelegt sind, erhalten (Wichtig: Die Datenhaltung sowie die Verarbeitung der Daten der Geschäftsvorfälle erfolgt innerhalb Deutschlands). Dieses Dashboard beinhaltet auch die Möglichkeit den gesetzlich vorgeschriebenen DSFinV-K-Export durchzuführen und Backups der gespeicherten Daten zu erstellen. Daneben werden Sie die Möglichkeit haben, verschiedene Anwendungen, wie zum Beispiel Automate.io, Azure Data Lake, DATEV, IFTT und Zapier direkt im Dashboard an die TSE anzubinden (sobald verfügbar). Weitere Schnittstellen befinden sich bereits in der Umsetzung. Auch die Möglichkeit der Erstellung elektronischer Belege ist bereits in Vorbereitung.  Damit bieten wir Ihnen neben der eigentlichen TSE, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, ein Paket mit attraktivem Mehrwert zu einem ebenso attraktiven Preis an.

Bitte beachten Sie  Nach der durch Sie ausgelösten Bestellung versenden wir an den Admin-Benutzer Ihres ibelsa.accounts alle weiteren Informationen (Zugangsdaten Dashboard für TSE und DSFinV-K-Export). Ihre TSE wird mit dem Admin-Benutzer fest “verdrahtet”. Bitte überprüfen Sie vor der Bestellung im Bereich Benutzer in Ihrem ibelsa.account wer als Admin hinterlegt ist. (Hilfetext: https://www.ibelsa.com/faq/docs/mein-hotel-reiter-benutzer/). 

Anpassung unserer AGB   Die Einführung der Kassensicherungsverordnung und die damit verbundenen Änderungen rechtlicher und softwaretechnischer Natur, machen es notwendig, dass wir unsere AGB entsprechend anpassen müssen. Über den Zeitpunkt an dem die neuen AGB in Kraft treten werden, werden wir Sie rechtzeitig informieren. Die neuen AGB werden ab diesem Datum auf unserer Homepage abrufbar sein.

ibelsa.club

Wir stellen Ihnen die geplanten Erweiterungen wie gewohnt in einem Online-Seminar vor:

26.08.2020 Webinar Kassensicherungsverordung und TSE mit ibelsa

10:00 – 10:30 Uhr
16:00 – 16:30 Uhr

02.09.2020 Webinar Kassensicherungsverordung und TSE mit ibelsa

0:00 – 10:30 Uhr
16:00 – 16:30 Uhr

Melden Sie sich gerne über unsere Webseite für ein Online-Seminar an.

Fazit

Wir freuen uns Ihnen im September 2020 die geforderte Bestelloption für eine TSE fristgerecht  zur Verfügung zu stellen.  Mit dem Stichtag 30. September 2020 wird Ihre persönliche TSE in Ihrem ibelsa Account integriert sein und dabei alle geforderten Funktionen für Sie zur Verfügung stehen. Unabhängig von einer möglichen Verlängerung der Nichtbeanstandungsregel über den 30.09.2020 hinaus sind Sie verpflichtet bis zum Stichtag 01.10.2020 eine TSE zu bestellen.   Mit Ihrer Bestellung kommt eine kostenpflichtige Beauftragung zustande. Der Vertragsstart ist der 01. April 2021.  Im Zusammenspiel mit unserem Partner fiskaly können wir Ihnen ein leistungsstarkes und preislich attraktives TSE-Modul anbieten. Für das TSE-Modul inkl. DSFinV-K-Export und weiterer Anbindungen berechnen wir Ihnen eine monatliche Service-Pauschale von 22,90 € zzgl. der gesetzlichen MwSt. (zahlbar monatlich, halbjährlich oder jährlich). Auch dieses Modul ist, unserer Philosophie folgend, monatlich kündbar (in Abhängigkeit von Ihrem gewählten Zahlungsintervall). Die Berechnung erfolgt jeweils für den ganzen Monat ab dem Zeitpunkt der Bestellung.

Haftungsausschluss

Die Informationen dieses Newsletters wurden von der ibelsa GmbH sorgfältig recherchiert und erstellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Die ibelsa GmbH übernimmt keine Haftung, Garantie oder Gewährleistung für die hier bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Weiterführende LINKs 

  • Südeutsche Zeitung 

Fiskaly-Gründer Johannes Ferner spricht in der Südeutsche Zeitung zur Cloud-TSE, 12. August 2020 https://www-sueddeutsche-de.cdn.ampproject.org/c/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/nahaufnahme-digitaler-kassenwart-1.4997221!amp

  • Übersicht der Erlasse aller Bundesländer zur KassenSichV

https://kassensichv.net/uebersicht-erlasse-kassensichv/

  • Link zur Kassensicherungsverordnung:  

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Verordnungen/2017-10-06-KassenSichV.html

  • Link zum Anwendungserlass:  

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/AO-Anwendungserlass/2019-06-17-einfuehrung-paragraf-146a-AO-anwendungserlass-zu-paragraf-146a-AO.pdf?__blob=publicationFile&v=10

  • GoBD: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Weitere_Steuerthemen/Abgabenordnung/2019-11-28-GoBD.pdf?__blob=publicationFile&v=9

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