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ibelsa Update zur Neuregelung der MwSt. Sätze in Deutschland und Österreich

​Liebe Kundinnen und Kunden,
liebe Partnerinnen und Partner,

in Deutschland und Österreich haben die Regierungen im Rahmen eines Konjunkturpaketes Anpassungen der Steuersätze verabschiedet. Das wichtigste vorab: Natürlich werden Sie die Änderungen mit ibelsa.rooms abbilden können. Wir arbeiten mit Hochdruck daran alles bestmöglich für Sie vorzubereiten.

Geplant ist, dass wir am Abend des 22. Juni ein Update einspielen. Ab dem 23. bieten wir eine Vielzahl von Webinaren an um Ihnen zu zeigen, wie Sie die nötigen Anpassungen in ibelsa.rooms vornehmen. Termine und Links zu den Seminaren finden Sie hier: https://www.ibelsa.com/seminare/

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Sie nach dem Update, entsprechend der Landesvorgaben, neue Steuersätze und ggf. neue Erlös- und Steuerkonten, anlegen müssen.
Bitte warten Sie mit den Anpassungen, bis sowohl das Update eingespielt wurde und Sie an einem unserer Webinare teilgenommen haben.
Wir planen derzeit, dass wenn Sie keine preislichen Veränderungen an den Produkten vornehmen (wie z.B. Frühstückspreis von 8€ auf 7,50€ reduzieren) sich der jeweilige Mehrwertsteuersatz der Leistungen/Preise in der Rate und Warengruppen automatisch anpassen wird.

Somit haben Sie auch bei Buchungen, welche über die jeweiligen Stichtage laufen einen geringen Arbeitsaufwand, auch werden wir einen “Aktualisierungs -Button” einbauen, der nach den steuerlichen Veränderungen, alle bestehende Reservierungen anpasst.

Wichtig: In jedem Fall müssen Sie VOR dem Stichtag 01.07. manuell den verknüpften Master-Steuersatz ändern.
Wenn Sie das ibelsa Finanzen Modul nutzen, müssen zusätzliche Änderungen und Erweiterungen vorgenommen werden, da neue Fibukonten hinterlegt werden müssen. Bitte klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater oder Buchhaltung welche neuen Fibukonten hinterlegt werden müssen. Wir zeigen Ihnen was zu tun ist und bitten Sie um Teilnahme an unseren Webinaren.

Natürlich steht Ihnen unser Support zur Seite! Sollten Sie keine Zeit finden, an den Webinaren teilzunehmen, werden wir im ibelsa.club Bereich unserer Homepage eine Aufzeichnung des Webinares zur Verfügung stellen. Über folgenden Link können Sie dem ibelsa.club beitreten: Anmeldung ibelsa.club

 

Deutschland:

Der Koalitionsausschuss hat sich auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket mit vielen steuerlichen Maßnahmen verständigt.

Vom 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 soll der Mehrwertsteuersatz von

19% auf 16 %

und für den ermäßigten Satz von

7% auf 5 %

gesenkt werden.

Hinweis: Der Bundesrat hat am 5.6.2020 dem Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt, wonach ab dem 01.07.2020 bis zum 31.12.2020 erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken der ermäßigte Steuersatz von 5% gilt.

Ab dem 01.01.2021 bis zum 30.06.2021 gelten dann für Speisen 7% MwSt.

Österreich:

Die Umsatzsteuer für alkoholfreie Getränke wird von

20% auf 10%

gesenkt, das ist der Mindestsatz.

Für alkoholische Getränke ist eine Senkung aufgrund EU-Vorgaben nicht möglich.

Das alleine soll eine Entlastung von rund 200 Millionen Euro ergeben. Diese Maßnahme ist für die zweite Jahreshälfte befristet – sie beginnt am 01.07.2020.

Für Rückfragen steht Ihnen unser ibelsa.support-team zur Seite.

Bleiben Sie gesund!

Ihr ibelsa.team

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